Die passende Vorsorge treffen
„Wir vertreten nicht die Banken und Versicherungen. Wir vertreten Sie alleine.“
Je nach Bedarf eignen sich verschieden Produkte für die persönliche Vorsorge. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.
Altersvorsorge
Wie wollen Sie leben, wenn Sie älter sind?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie Ihre Rentenzeit aussehen wird? Zeit mit den Enkeln, Zeit zum Reisen oder noch einmal die Welt entdecken? Raus aus dem beruflichen Stress und weg vom nervigen Alltag. Endlich das Leben in vollen Zügen und in aller Ruhe genießen. Bleibt nur die Frage: Wie soll das bezahlt werden? Unser Informations-Video zeigt Ihnen die aktuelle Situation in Deutschland und verschiedenen Formen der Vorsorge. Wenn Sie Fragen zu den vorgestellten Vorsorgeformen haben, stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie haben es verdient, Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu genießen.
Nachhaltigkeit
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt.
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidungerkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.